
Informationen über die Dienstleistungen des Amtes für Arbeit
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Das Amt für Arbeit stellt sich vor
Das Amt für Arbeit (AfA) ist mit seinen rund 300 Mitarbeitenden beauftragt, im Kanton St.Gallen den Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) zu gewährleisten.
Der Gesetzesvollzug in den Kantonen wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beaufsichtigt. Das AfA ist Teil der kantonalen Staatsverwaltung und in das Volkswirtschaftsdepartement eingegliedert. Zum Amt für Arbeit zählen die Mitarbeitenden der sechs Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), der öffentlichen Arbeitslosenkasse und der kantonalen Amtsstelle.
Das Amt für Arbeit (AfA) versteht sich als Dienstleistungsunternehmen mit dem Ziel, die Stellensuchenden rasch und dauerhaft in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Die Aufgaben des Amtes für Arbeit:
- Führung der RAV im Kanton St.Gallen;
- Bereitstellung von arbeitsmarktlichen Massnahmen (Kurse, Programme für Arbeitslose);
- Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern durch die öffentliche Arbeitslosenkasse;
- Bewilligungsstelle für private Personalvermittler und -verleiher;
- Ansprechpartner und Meldestelle bei Entlassungen (Personalmassnahmen);
- Bewilligungs- und Zahlstelle für Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung.