Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

 
Logo des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Dienste der Erwerbslosen

 

 

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wurden im Herbst 1996 in allen Kantonen der Schweiz aufgebaut. Die RAV bieten den Stellensuchenden Beratung und Vermittlung von offenen Stellen an, sie erfüllen damit eine Doppelaufgabe. Die wichtigsten Zielsetzungen der RAV sind: Die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt, Verbesserung der Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie die Verhinderung von Missbräuchen im Arbeitslosenversicherungsrecht. Dank der regionalen Verankerung kennen die RAV die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gegebenheiten ihres Einzugsgebietes. Sie sind Schnittstellen zwischen Arbeitgebern und Stellensuchenden.

 

Aus einer Auswahl offener Stellen aus der ganzen Schweiz werden den Stellensuchenden geeignete Angebote unterbreitet. Ferner unterstützen die RAV die Stellensuchenden bei der Bewerbung. Die Zusammenarbeit mit privaten Stellenvermittlern eröffnet weitere Chancen für eine Anstellung.

 

Auch auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft - seco finden Sie Informationen zur Arbeitslosigkeit.

 

Für die Auszahlung allfälliger Taggeldentschädigungen sind die Arbeitslosenkassen zuständig. Bei Ihrer Anmeldung auf dem RAV können Sie frei wählen, welche Arbeitslosenkasse diese Dienstleistung für Sie wahrnehmen soll.

 

Klicken Sie hier, um nach Ihrer Postleitzahl zu suchen, damit Sie das zuständige RAV finden.