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Kurzarbeitsentschädigung
Allgemeines
Zwingt Sie ein nicht branchen- oder saisonüblicher Arbeitsausfall in Ihrem Betrieb Kurzarbeit einzuführen, besteht die Möglichkeit für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig sind, Entschädigung zu beantragen. Darunter fällt auch Kurzarbeit infolge wetterbedingter Kundenausfälle.
Verlängerung Kurzarbeitsentschädigung
01.01.2012 - 31.12.2013
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19.10.2011 die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung per 1. Januar 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht sowie die Beibehaltung der verkürzten Karenzfrist beschlossen. Im schwierigen Umfeld des starken Schweizer Frankens soll die verlängerte Bezugsdauer den Unternehmen zu einer grösseren Planungssicherheit verhelfen. Die Verordnungsänderung wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und gilt bis am 31. Dezember 2013.
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Mit einem entsprechenden Gesuch können für die betroffenen Mitarbeiter Weiterbildungen beantragt werden.
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