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Insolvenzentschädigung
Allgemeines
Die Insolvenzentschädigung deckt bei einem zahlungsunfähigen Arbeitgeber den Verdienstausfall für bereits geleistete Arbeit. Die Auszahlung erfolgt direkt an die betroffene Person. Anders als bei der Arbeitslosenentschädigung, wird bei der Insolvenzentschädigung der Lohn zu 100% entschädigt.
Auszahlung von Leistungen
Haben Sie Lohnausstände oder ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig (Konkurs)?
Die Insolvenzentschädigung entschädigt die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses (bis letzter gearbeiteter Arbeitstag) bei folgenden Vorkommnissen:
- wenn gegen den Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird oder
- wenn eine Bewilligung zur Nachlassstundung vorliegt oder
- wenn für Lohnforderungen das Pfändungsbegehren gestellt wurde (bei einer Einzelfirma) oder
- wenn der Konkurs nur deswegen nicht eröffnet wird, weil sich infolge offensichtlicher Überschuldung des Arbeitgebers kein Gläubiger bereit findet, die Kosten vorzuschiessen. Dazu muss der Konkurs angedroht und beim zuständigen Gericht die Konkurseröffnung verlangt werden (bei Gesellschaften).
Der Anspruch muss spätestens 60 Tage nach der Veröffentlichung des Schuldenrufs oder Einstellung des Konkurses oder der Bekanntmachung der Nachlassstundung im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" oder 60 Tage nach dem Pfändungsvollzug
Um einen Antrag auf Insolvenzentschädigung überprüfen zu können, benötigt die Kasse folgende Unterlagen:
- Original Antrag auf Insolvenzentschädigung
- Kopie der Forderungseingabe an das Konkursamt oder Kopie des Fortsetzungsbegehrens oder Kopie des Pfändungsbegehrens
- Kopie des Gerichtsurteils (falls vorhanden)
- Kopie des Arbeitsvertrages (falls vorhanden)
- Kopie der letzten sechs Lohnabrechungen
- Kopie allfälliger Stundenrapporte
- Kopie des AHV-Ausweises
- Kopie der Niederlassungs- oder Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung oder der ID-Karte
- alle weiteren notwendigen Unterlagen
Kontaktperson bei der kant. Arbeitslosenkasse
| Zuständig:: | Olivier Juillard |
|---|---|
| E-Mail:: | olivier.juillard@sg.ch |
| Telefon/Fax: | +41 58 229 47 43 |