Die Abrechnung

Erklärungen zur Abrechnung der Arbeitslosenkasse (PDF)

PDF-Datei Erklärungen zur Abrechnung 3.0 (307 kb, PDF)   25.07.2011

Beispielabrechnung

BeispielabrechnungInterner Link: Versicherter VerdienstInterner Link: Durchschnittliche ArbeitstageInterner Link: TaggeldExterner Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: TaggeldansatzExterner Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: Kontrollierte TageInterner Link: WartetageInterner Link: KinderzulagenInterner Link: SozialversicherungsabzügeInterner Link: RahmenfristInterner Link: ZählerständeInterner Link: HöchstanspruchInterner Link: Bemerkungen

Versicherter Verdienst

Als versicherter Verdienst gilt der im Sinne der AHV-Gesetzgebung massgebende Lohn, der während eines Bemessungszeitraumes aus einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen normalerweise erzielt wurde.


Der versicherte Verdienst bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten sechs Beitragsmonate vor Beginn der Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Versichert ist ein Verdienst von mindestens CHF 500 und maximal ein Verdienst von CHF 10500.


Fällt der Durchschnittslohn aus den letzten zwölf Beitragsmonaten höher aus als jener aus sechs Monaten, ist dieser massgebend (siehe Berechnung des versicherten Verdienstes).

 

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Taggeldansatz

Die versicherten Personen haben Anspruch auf ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent des versicherten Verdienstes:

  • wenn sie unterhaltspflichtig gegenüber Kindern unter 25 Jahren sind; oder
  • wenn ihr Taggeld Fr. 140.00 nicht übersteigt; oder
  • wenn sie invalid sind (Invaliditätsgrad von mindestens 40%)

Alle anderen versicherten Personen haben Anspruch auf ein Taggeld von 70 Prozent des versicherten Verdienstes.

 

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Durchschnittliche Arbeitstage

Als Berechnungsgrundlage werden die Arbeitstage eines Kalenderjahres genommen.

 

260 Arbeitstage : 12 Monate = 21.7 Tage

 

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Taggeld

Versicherter Verdienst x Taggeld in Prozenten : durchschnittliche Arbeitstage = Taggeld

 

Beispiel: Fr. 5000.-- x 80 Prozent : 21.7 Tage = Fr. 184.35

 

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Kontrollierte Tage

April

April

Anzahl der Arbeitstage im entsprechenden Monat

 

Beispiel: April 2007 = 21 Arbeitstage

 

Wie Sie hier sehen, hat der Monat April 2007 21 Arbeitstage. Feiertage, welche auf einen Montag bis Freitag fallen, gelten als normale Arbeitstage und werden ebenfalls entschädigt.

 

In diesem Beispiel werden somit der Karfreitag und Ostermontag normal entschädigt.

 

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Wartetage

Allgemeine Wartetage

 

Versicherter Verdienst
auch gültig für Pauschalansatz
Ohne UnterhaltspflichtMit Unterhaltspflicht
Bis CHF 300000
CHF 3001 - 500050
CHF 5001 - 7500105
CHF 7501 - 10416155
Ab CHF 10417

20

5

 

Besondere Wartetage

 

 

BedingungenWartezeiten
Beitragsbefreit120
 

Beitragsbefreit aufgrund von Krankheit, Haft, Trennung, Scheidung, Wegfall IV-Rente etc., Rückkehrende Auslandschweizer ausserhalb des EU/EFTA-Raumes

5

 

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Kinderzulagen

Die versicherte Person erhält einen auf den Tag umgerechneten Zuschlag, der dem Kinder- und Ausbildungszuschlag entspricht, auf den sie Anspruch hätte, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen würde. Dieser Zuschlag wird nur ausbezahlt, soweit er während der Arbeitslosigkeit weder der versicherten Person noch deren Ehegatten/in oder eingetragene Partner/in ausgerichtet wird.

 

Die Kinderzulagen im Kanton St.Gallen betragen Fr. 200.00 für jedes Kind unter 16 Jahren und Fr. 250.00 für jedes Kind ab 16 Jahren. Diese werden nach Anzahl Arbeitstagen in der entsprechenden Kontrollperiode ausgerichtet.

 

(Beispiel: Fr. 200.00 : 21.7 (durchschnittliche Arbeitstage) = Fr. 9.22 x 22 (Arbeitstage im Monat April 2008) = Fr. 202.84).

 

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AHV / IV / EO / NBU / BVG Sozialversicherungsabzüge

Vom versicherten Verdienst werden die Sozialversicherungsbeiträge der AHV/IV/EO, der obligatorische Nichtberufsunfallversicherungsbetrag sowie eine BVG-Risikoprämie abgezogen. Damit sollen Beitrags- und Versicherungslücken verhindert werden.

 

Zu beachten ist, dass mit den BVG-Beiträgen lediglich die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Es erfolgen keine Gutschriften auf Ihre persönliche BVG-Einrichtung.

 

Weitere Informationen betreffend der beruflichen Vorsorge erhalten Sie bei:

 

Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Zweigstelle Deutschschweiz, Erlenring 2

Postfach 664

6343 Rotkreuz

Tel. +41 (0)41 799 75 75 / Fax +41(0)41 799 75 75 / Web www.aeis.ch

 

Quellensteuerabzug ist nur für quellensteuerpflichtige ausländische Staatsangehörige von Bedeutung.

 

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Rahmenfrist

Für den Leistungsbezug gilt grundsätzlich eine zweijährige Rahmenfrist.

 

Sie beginnt mit dem ersten Tag, an dem sämtliche Anspruchsvoraus-setzungen erfüllt sind.

 

Ein Taggeldunterbruch verlängert die Rahmenfrist nicht.

 

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MindestbeitragszeitDefinitionTaggelder
- 

Beitragsbefreite Personen

90
12 Monate 

Personen bis zum 25. Altersjahr, ohne Unterhaltspflicht
gegenüber Kindern

200
12 Monate 

Ab zurückgelegtem 25. Altersjahr oder mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

260*
18 Monate 

Ab zurückgelegtem 25. Altersjahr oder mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

400*
24 Monate

+ zurückgelegtes 55. Altersjahr

oder
+ IV-Rente mit IV-Grad ab 40%**

520*

 

* Die Versichertenkategorien können Anspruch auf die 120 zusäztlichen Taggelder haben, sofrern der Beginn der Arbeitslosigkeit innerhalb 4 Jahren vor dem AHV-Rentenalter liegt.

 

* * gilt nicht für Personen unter 25 Jahren, die nicht unterhaltspflichtig gegenüber Kindern sind

 

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Zählerstände

Bezogene Taggelder:

zeigen wie viele Taggelder in der laufenden Rahmenfrist bisher bezogen wurden

 

Saldo kontrollfreie Bezugstage:

Anzahl noch möglicher Ferientage

 

Restanspruch:

Anzahl noch möglicher Taggelder

 

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Bemerkungen

Im unteren Abschnitt erhalten Sie allgemeine Informationen. Diese könnten sein:

  • Infos über das Verhalten nach einem Unfall
  • Nächste Zahlungstermine
  • Information, dass es sich um eine Teilzahlung handelt und die Gründe, welche zur Teilzahlung geführt haben, wie Kurs, Krankheit oder andere  Gründe.

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