Bilaterale Verträge

Formular PD U1/E301, Totalisierung von Beschäftigungs-/Versicherungszeiten

Informationen für arbeitslose Personen, die in einem EU/EFTA-Staat ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen wollen und vorher in der Schweiz gearbeitet haben.

 

Hinweis: PD U1 für EU-Staaten und E301 für EFTA-Staaten

 

Wenn Sie in der Schweiz gearbeitet haben und Sie sich in einem EU/EFTA-Staat beim Arbeitsamt anmelden müssen, wird man von Ihnen das Formular PD U1/E301 verlangen. Mit diesem Formular wird Ihnen bestätigt, dass Sie in der Schweiz gearbeitet und dass Sie ins soziale System einbezahlt haben.  Es werden Ihnen somit Ihre Beschäftigungszeiten bestätigt, die für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit notwendig sind.

 

Für EG-/EFTA-BürgerInnen, welche bereits aus der Schweiz ausgereist sind, vorher in der Schweiz gearbeitet haben und einen Antrag bei der ausländischen Arbeitslosenversicherung eingereicht haben, ist es Sache dieser Versicherung sich an den Schweizer Träger zu wenden und die nötigen Formulare einzufordern. Diese Verpflichtung darf nicht den Arbeitslosen selbst auferlegt werden. Für die entsprechenden Begehren verwendet die ausländische Arbeitslosenversicherung (das Arbeitsamt) das EG Formular U001/E001 und wendet sich an folgende Adresse:

 

SECO - Direktion für Arbeit, ASTC
Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung
Effingerstrasse 31-35
CH - 3003 Bern

 

Tel.: 031 300 71 25 oder 031 300 71 24
Fax: 031 300 71 92

 

EG-/EFTA-Bürgern und Bürgerinnen, welche noch in der Schweiz arbeiten, aber beabsichtigen, die Schweiz zu verlassen, empfehlen wir vor der Ausreise ein Formular PD U1/E301 zu beantragen, welches die in der Schweiz erworbenen Beschäftigungszeiten für die ausländische Arbeitslosenversicherung ausweist. Dazu benötigen Sie von Ihren letzten Arbeitgebern eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung. Aufgrund dieser Arbeitgeberbescheinigungen erstellt Ihnen eine schweizerische Arbeitslosenkasse das Formular PD U1/E301.

 

Bitte wenden Sie sich an die Arbeitslosenkasse an Ihrem Wohnort/Wohnkanton, oder an Ihrem letzten Wohnort/Wohnkanton, wenn Sie die Schweiz schon verlassen haben. Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass, wenn Sie bereits Leistungen der Arbeitslosenversicherung, in den letzten zwei Jahren, in der Schweiz bezogen haben, Sie sich an diese Kasse wenden müssen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

 

Formular PD U1/E301 beantragen

Benötigen Sie für die Antragstellung von Arbeitslosenentschädigung im EU/EFTA-Raum ein Formular PD U1/E301 mit Schweizer Beitragszeiten?

Sie können das Formular bei unserer Kasse unter Angaben Ihrer letzten Arbeitgeber oder zusammen mit den entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen schriftlich anfordern.

 

Bitte füllen Sie den Antrag (siehe Link) aus und senden Sie diesen mit den entsprechenden Unterlagen an:

 

Kantonale Arbeitslosenkasse
PD U1/E301
Davidstrasse 21
9001 St.Gallen

Antragsformular auf Ausstellung eines PD U1/E301 (Bitte für beide Formulare dieses Antragsformular verwenden.)

PDF-Datei Antragsformular auf Ausstellung eines PD U1 (505 kb, PDF)   02.04.2012