Anmeldung auf dem RAV

Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei Ihrem zuständigen RAV. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

 

Anmeldungen auf dem RAV sind möglich von Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

 

Für die Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Versicherungsausweis (AHV-Ausweis)
  • AusländerInnen: Ausländerausweis
  • Kopie des letzten Arbeitsvertrages
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Arztzeugnisse sofern vorhanden

Wir bitten Sie, sämtliche Unterlagen mitzubringen. Diese werden benötigt, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu prüfen.

 

Einen ersten Beratungstermin bei Ihrer Personalberaterin bzw. Ihrem Personalberater erhalten Sie entweder gleich bei der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt. In der Regel werden Sie auch zu einer Informationsveranstaltung eingeladen (ausgenommen im RAV Rapperswil-Jona). Dort werden Ihnen Informationen über die Arbeit des RAV und Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung vermittelt. Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist obligatorisch.