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AVAM-Zugang für Sozialämter
Seit 1. April 2011 ist die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) in Kraft. Im Rahmen des neuen Gesetzes erhalten die Organe der Sozialhilfe Zugriff auf die Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung. Das EDV-System AVAM (Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) ist bereit für die Dateneinsicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialdiensten. Ziel ist es, mithilfe der zentral abgelegten Informationen die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen oder sozialhilfeabhängigen Ausgesteuerten zu verbessern.
Der AVAM-Zugriff ermöglicht den Sozialhilfestellen einen umfassenden Überblick über die Stellensuchenden-Daten und die bisher vom RAV getätigten Massnahmen. Sie haben die Möglichkeit, einen Auszug der im Dokumentenmanagementsystem abgelegten Dokumente im AVAM zu sichten.
Von den Sozialhilfestellen, welche den AVAM-Zugriff nutzen möchten, sind folgende organisatorischen Strukturen vorzubereiten:
- Installation der benötigten Software und Hardware:
-Internet Explorer von Microsoft;
-PKI-Kartenleser und Software ;
-Konfiguration des Benutzer-PC laut Anleitung;
-Zur Nutzung von AVAM wird vom SECO empfohlen, die Telekommunikationsinfrastruktur der Kantone zu verwenden (falls vorhanden). - Jeder Benutzer unterzeichnet einen Vertrag und erhält eine persönliche User ID.
Diese ist nicht übertragbar und darf nur von dieser Person genutzt werden. - Ab ca. zweiter Hälfte 2011 benötigt jeder Benutzer ein persönliches Zertifikat zur Authentifizierung. Die dazugehörende PKI-Karte (Public-Key-Infrastruktur) und der PKI-Kartenleser sind bei der kantonalen Ausgabestelle zu beantragen und persönlich abzuholen. Die PKI-Karte dient zur starken Authentifizierung der Benutzer und zum Schutz der Personendaten der Stellensuchenden.
Die Realisierungskosten für den Datenaustausch trägt das SECO. Die Zugriffs- und Supportkosten fallen bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden an und werden den Sozialhilfestellen in Rechnung gestellt. Diese betragen jährlich sFr. 600.-- . Inbegriffen sind: Lizenzierungskosten SECO, Einrichten der Benutzerstelle und des Benutzers sowie Ausstellung der PKI-Karte für die Zertifizierung, Benutzerschulung, Bereitstellung der Dokumentation und Support.
Die Freischaltung der Versichertendaten muss jeweils über den RAV-Leiter beantragt werden. Die Freischaltung erfordert die Zustimmung des Versicherten und eine von ihm unterzeichnete Einverständniserklärung.
Weitere Informationen finden Sie in der SECO-Information (siehe rechte Spalte).
Bei Problemen oder Fragen ist die AVAM-Verantwortliche des Kanton St.Gallen zu kontaktieren.
Die Anmeldung für einen AVAM-Anschluss bitte mit einem vollständig ausgefüllten Antragsformular an:
Kontaktperson / AVAM Verantwortliche
| Zuständig:: | Iris Hörler |
|---|---|
| Adresse: | Amt für Arbeit, Unterstrasse 22 |
| PLZ/Ort: | 9001 St. Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 20 52 |
Software-Bezug
Die benötigte Software kann bei der Informatik des Amtes für Arbeit bezogen werden.