Nutzung arbeitsmarktlicher Angebote für IIZ-Partner

Die kollektiven arbeitsmarktlichen Massnahmen des Amtes für Arbeit des Kantons St.Gallen stehen auch Personen anderer Institutionen (z.B. IV, Suva, Gemeinden etc.) offen, welche nicht auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum als stellensuchend gemeldet sind. Versicherte der Kantone AR und AI sind den Versicherten des Kantons St.Gallen gleich gestellt. Welche Kriterien die Aufnahme von Personen in eine arbeitsmarktliche Massnahme regeln, entnehmen Sie dem untenstehenden Dokument.

Vorgehen bei der Nutzung:
PDF-Datei Vorgehen bei der Nutzung von Einsatzprogrammen (18 kb, PDF)   04.01.2010