
Informationen über die Dienstleistungen des Amtes für Arbeit
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Nutzung arbeitsmarktlicher Angebote für IIZ-Partner
Die kollektiven arbeitsmarktlichen Massnahmen des Amtes für Arbeit des Kantons St.Gallen stehen auch Personen anderer Institutionen (z.B. IV, Suva, Gemeinden etc.) offen, welche nicht auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum als stellensuchend gemeldet sind. Versicherte der Kantone AR und AI sind den Versicherten des Kantons St.Gallen gleich gestellt. Welche Kriterien die Aufnahme von Personen in eine arbeitsmarktliche Massnahme regeln, entnehmen Sie dem untenstehenden Dokument.
| Kriterien für die Nutzung: |
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| Vorgehen bei der Nutzung: |
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| Informationen und Dokumente fürs Einsatzprogramm |
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