Arbeitsrechtliche Auskünfte

Bei Fragen aus dem Arbeitsvertragsrecht (z.B. Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz usw.) und dem Arbeitslosenversicherungsrecht können Sie die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Juristinnen und Juristen des Amtes für Arbeit (AfA) beanspruchen. Sind Sie rechtsschutzversichert oder anwaltlich vertreten, wenden Sie sich bitte an diese Kontaktpersonen. Kontaktieren Sie uns nicht, um eine Zweitmeinung einzuholen.

 

Das Rechtsberatungstelefon mit der Nummer 058 229 48 85 ist wie folgt besetzt:

 

Montag:  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:  9.00 Uhr bis 11.00 Uhr // 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch:  9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Donnerstag:  9.00 Uhr bis 11.00 Uhr // 14.00 - 16.00 Uhr

 

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Wir beantworten Ihre Anfrage auch per E-Mail. Diese Anfragen werden innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet.

 

Wenn es um das Arbeitsgesetz (z.B. Gesundheit am Arbeitsplatz, Nachtarbeit, Arbeitszeitvorschriften) geht, erhalten Sie beim Arbeitsinspektorat kompetente Auskunft.