Orts- und branchenübliche Löhne

Auskünfte und Informationen über den aktuellen Stand der verbindlichen orts- und branchenüblichen Löhne erhalten Sie auch bei den Gewerkschaften, Branchen- und Berufsverbänden sowie anderen Arbeitgeberorganisationen.

 

Beim Amt für Arbeit erhalten Sie Auskunft über Mindestlöhne (Quelle Lohnbuch 2011 Kt. Zürich, orts- und berufsübliche Mindestlöhne) bei:

 

NameTelefonE-Mail
Hans Geyer+41 (0)58 229 48 42hans.geyer@sg.ch
Urs Ganz+41 (0)58 229 47 61

urs.ganz@sg.ch

 

Es werden keine schriftlichen Bestätigungen ausgestellt.

 

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich verankerte Mindestlöhne (Ausnahme: allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV).

 

Die Höhe des Lohnes kann zwischen den Parteien grundsätzlich frei vereinbart werden. Vom Mindestlohn eines anwendbaren GAV darf allerdings nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

 

Eine Arbeit, die den berufs- und ortsüblichen Bedingungen entspricht, gilt auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung als finanziell zumutbar.

 

Die Zumutbarkeit des orts- und branchenüblichen Lohnes wird aufgrund dieser Liste bestimmt.