
Informationen über die Dienstleistungen des Amtes für Arbeit
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Orts- und branchenübliche Löhne
Auskünfte und Informationen über den aktuellen Stand der verbindlichen orts- und branchenüblichen Löhne erhalten Sie auch bei den Gewerkschaften, Branchen- und Berufsverbänden sowie anderen Arbeitgeberorganisationen.
Beim Amt für Arbeit erhalten Sie Auskunft über Mindestlöhne (Quelle Lohnbuch 2011 Kt. Zürich, orts- und berufsübliche Mindestlöhne) bei:
Es werden keine schriftlichen Bestätigungen ausgestellt.
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich verankerte Mindestlöhne (Ausnahme: allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV).
Die Höhe des Lohnes kann zwischen den Parteien grundsätzlich frei vereinbart werden. Vom Mindestlohn eines anwendbaren GAV darf allerdings nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Eine Arbeit, die den berufs- und ortsüblichen Bedingungen entspricht, gilt auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung als finanziell zumutbar.
Die Zumutbarkeit des orts- und branchenüblichen Lohnes wird aufgrund dieser Liste bestimmt.