Personalmassnahmen

Sind bei Ihrem Betrieb Entlassungen unumgänglich, so möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab zehn Entlassungen eine Meldepflicht an das Amt für Arbeit besteht. Bei Entlassungen von mehr als zehn Mitarbeitern sind zudem die Mitwirkungsbestimmungen gemäss OR Art. 335d und folgende zu beachten. Das Amt für Arbeit wird Sie in der Suche nach Lösungen unterstützen, welche durch die beabsichtigten Entlassungen entstehen.

 

Im Merkblatt Personalmassnahmen finden Sie nähere Angaben zum Vorgehen in solchen Fällen. Bei Fragen können Sie mit der zuständigen Person, Hans Geyer, Kontakt aufnehmen.

Kontaktaufnahme

Zuständig:: Hans Geyer
E-Mail:: vorname.nachname@sg.ch
Adresse: Unterstrasse 22
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 48 42